KOSTENRÜCKERSTATTUNG

RÜCKERSTATTUNG DER KOSTEN BIS ZU 80% DURCH DIE KRANKENKASSEN


Da ich Wahlärztin bin, habe ich keinen Vertrag mit Krankenkassen. Nach Untersuchung und Behandlung, wird Ihnen eine vollständige Honorarnote, mit genauer Angabe der durchgeführten Leistungen und Kosten von mir ausgehändigt. Diese kann nach erfolgter Einzahlung bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht werden. Der Rückerstattungsbetrag liegt aktuell, je nach Krankenkasse zwischen 50 – 80 % des Honorars. 
Eine zusätzliche Privatversicherung deckt häufig die restlichen Anteile der Kosten ab. 


Die Rechnung ist mit Karte oder Bar zu bezahlen.

Rezepte, dir sie von mir erhalten, können Sie ganz normal in der Apotheke einlösen. Sie zahlen für Medikamente, die von der Krankenkasse bezahlt werden, nur die Rezeptgebühr.


Absageregelung
Eine Absage bis zu 48 Stunden vor dem Termin, ist ohne Probleme möglich. Bei Stornierungen innerhalb 48 Stunden vor dem Termin oder Fernbleiben, erlaube ich mir das Honorar zur Gänze in Rechnung zu stellen.